Lobu 9: Quellensteuer

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Definition

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Sie wird in der Schweiz vor allem von Ausländerinnen und Ausländern erhoben, die keine Aufenthaltsbewilligung C besitzen. Der Arbeitgeber zieht monatlich den geschuldeten Steuerbetrag vom Lohn ab. Erhaltet der Mitarbeiter eine Leistungen von einer Versicherung oder Pensionskasse, so wird der Betrag von den Leistungen abgezogen. Der abgezogene Betrag wird der kantonalen Steuerverwaltung überwiesen. Er umfasst die Einkommenssteuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde. Wenn Sie an der Quelle besteuert werden, müssen Sie keine Steuererklärung ausfüllen. Die Quellentarife sind kantonal unterschiedlich. Mehr erfährt man bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung.

Verwendung und Einstellung in der Lobu 9

Die Quellensteuer-Tabellen dienen zur Berechnung des Quellensteuerabzuges beim Lohn von QST-pflichtigen Mitarbeiter. Die QST-Tabellen müssen jährlich aktualisiert werden.

Verwaltung

Die Qst-Tabellen kann über das Hauptmenü Stammdaten in der Gruppe Referenzverwaltung unter dem Menüpunkt QST-Tabellen aufgerufen und verwaltet werden.

Die Tabellen können über die orange/gelbe Register aktualisiert werden. Zuerst sind die aktuellen Tabellen über "Datei herunterladen" über das Internet zu beziehen, anschliessend über "Heruntergeladen Datei einlesen" die Tabellen eingelesen.

Eigenschaften

Jahr Eingabe des Datum für die Abfrage / Berechnung
Kanton / Tarif Auswahl des Kantons und Tarifes
Kirchensteuer mit / ohne Auswahl ob Tarif mit oder ohne Kirchensteuer
Lohn Quellensteuerpflichtiger Lohn