Lobu 9: Betriebsparameter
Verwendung
Die Betriebsparameter enthalten diverse berechnungsrelevante Angaben. Wird die Lohnabrechnung berechnet, so wird automatisch für das Lohn Bis-Datum der entsprechende Betriebsparameter zugeordnet. Sämtliche Limiten und Prämiensätze werden anschliessend ab diesem Betriebsparameter ermittelt.
Für jedes Jahr sollten sie neue Betriebsparameter anlegen, damit auch rückwirkend die Berechnungen nachvollziehbar bleiben. Ihm Rahmen der Jahresendarbeiten sollten die Daten für das kommende Jahr kontrolliert und gesetzliche Änderungen sowie Änderungen an Versicherungsdaten vorgenommen werden.
Unterjährig sollten nur im Ausnahmefall neue Betriebsparameter angelegt werden müssen.
Wird eine Lohnabrechnung verbucht, so wird der zugeordnete Betriebsparameter gesperrt. Das Entsperren eines gesperrten Betriebsparameters ist zwar möglich, sollte aber nur bei Korrekturen angewandt werden.
Arbeitgeber-Beiträge
In sämtlichen Bereichen können die Arbeitgeber-Beiträge oder -Beitragssätze hinterlegt werden. Das Erfassen dieser Werte ist nur dienlich, wenn die Arbeitgeber-Beiträge anschliessend in die Finanzbuchhaltung übertragen und dort rückgestellt werden.
Verwaltung
Die Betriebsparameter können über das Hauptmenü Stammdaten in der Gruppe Berechnung unter dem Menüpunkt Parameter aufgerufen und verwaltet werden.
AHV/ALV
Unter diesem Reiter werden alle relevanten Angaben zu AHV/ALV gepflegt.
Der AHV-Code wird validiert mit den Angaben Eintrittsalter, Austrittsalter.
AHV-Einstellungen
AHV-Versicherer | Der aktuelle AHV-Versicherer. Dieser wird auf den Jahresendauswertungen verwendet. |
---|---|
AHV-Beitragsplicht Alter | Altersjahr, indem der Eintritt per 1.Januar erfolgt. Aktuell erfolgt der Eintritt im 18. Altersjahr (nach dem vollendeten 17. Altersjahr). |
AHV-Alter Männer | Alter, mit welchem die Männer als Rentner gelten. Aktuell erfolgt die Pensionierung im ersten Monat nach dem 65. Geburtstag. |
AHV-Alter Frauen | Alter, mit welchem die Frauen als Rentnerinnen gelten. Aktuell erfolgt die Pensionierung im ersten Monat nach dem 64. Geburtstag. |
Rentner-Freibetrag / Jahr | Nicht AHV-pflichtiger Lohn für Rentner. Der Betrag wird monatlich gewährt und es erfolgt ein Jahresausgleich. |
Rentner-Freibetrag / Monat | Nicht AHV-pflichtiger Lohn für Rentner. Der Betrag wird monatlich gewährt und es erfolgt ein Jahresausgleich. |
Arbeitnehmer AHV-Betrag % | Prozentsatz für die Ermittlung des AHV-Beitrags. |
ALV-Einstellungen
ALV Höchstlohn / Jahr | Höchstlohn für die Ermittlung der ALV |
---|---|
ALVZ Höchstlohn / Jahr | Höchstlohn für die Ermittlung der ALVZ |
Arbeitnehmerbeitrag ALV Beitrag % | Prozentsatz für die Ermittlung des ALV-Beitrags. |
Arbeitnehmerbeitrag ALVZ Beitrag % | Prozentsatz für die Ermittlung des ALVZ-Beitrags. |
UVG
Unter diesem Reiter werden alle relevanten Angaben zu UVG gepflegt.
UVG-Höchstlohn pro Jahr | maximal versicherter Lohn im UVG |
---|---|
UVG-Hauptversicherer | Auwahl des UVG Versicherer |
UVG-Versicherung | Tabelle mit den UVG-Sätzen gem. Versicherer |
Personengruppe | Tabelle mit den jeweiligen Mitarbeiter-Personengruppe |
NBUV-Mann | Prozentsatz Nichtberufsunfallversicherung für Männer |
NBUV-Frau | Prozentsatz Nichtberufsunfallversicherung für Frauen |
BU-Mann | Prozentsatz Berufsunfallversicherung für Männer |
BU-Frau | Prozentsatz Berufsunfallversicherung für Frauen |
UVGZ
Eine ergänzende Unfallversicherung bietet weitergehenden Schutz als das obligatorische UVG. So können Deckungen versichert werden wie zum Beispiel Spitalaufenthalte im Ausland, überschüssigen Lohn, Leistungskürzungen wegen Grobfahrlässigkeit aus dem UVG, zusätzliche Leistungen bei Invalidität oder Tod. Unter diesem Reiter werden alle Abzüge der UVGZ gem. Angaben des Versicherers gepflegt.
So sehen lassen sich die Auswahl- und Pflegemöglichkeiten in der Lobu 9 erklären
Lohn ab | minimal versicherter Jahreslohn im UVGZ |
---|---|
Lohn bis | maximal versicherter Jahreslohn im UVGZ |
AN-Mann | Prozentsatz für männliche Arbeitnehmer (Anteil Arbeitnehmer) |
AN-Frau | Prozentsatz für weibliche Arbeitnehmer (Anteil Arbeitnehmerin) |
AG-Mann | Prozentsatz für männliche Arbeitnehmer (Anteil Arbeitgeber) |
AG-Frau | Prozentsatz für weibliche Arbeitnehmer (Anteil Arbeitgeber) |
BVG
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Ausdruck BVG für die berufliche Vorsorge, sprich die Pensionskasse, beziehungsweise die zweite Säule des Sozialsystems der Schweiz genutzt. Die Abkürzung BVG steht für «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge». Die Rente der 2. Säule wird aufgrund der Beiträge, die der Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber während des Erwerbslebens einbezahlt haben, und gemäss dem Reglement der Pensionskasse, die das Geld verwaltet, berechnet. Gewöhnlich erhält der Mitarbeiter beim Erreichen des Pensionsalters den Betrag, den er angespart hat, in Form einer monatlichen Altersrente. Es besteht auch die Möglichkeit, sich auch einen Viertel der Summe der 2. Säule als (einmaligen) Kapitalbezug auszahlen zu lassen und den Rest als monatliche Rente zu beziehen. Die einzelnen Pensionskassen haben auch die Möglichkeit, einen höheren Kapitalbezug oder den Bezug des gesamten Kapitals anstelle einer Rente vorzusehen. Unter diesem Reiter werden alle Abzüge der BVGZ-Versicherer gepflegt.
In der Lobu 9 sind die Begrifflichkeiten im Betriebsparameter wie folgt zu erklären:
BVG
BVG-Eintrisschwelle / Jahr | Minimalbetrag, welcher zur BVG-Abgabe verpflichtet |
---|---|
BVG-Hauptversicherer | Versicherung des BVGs |
BVG-Gruppen
Gruppe | "Momentan leer" |
---|
Beiträge
Koordinationsabzug | Der Koordinationsabzug ist entscheidend für die Höhe der Pensionskassenbeiträge und der Renten bei Tod, Invalidität und im Alter. |
---|---|
Min. Lohn | Minimaler Jahreslohn, bis Koordinationsabzug eintritt |
Max. Lohn | Maximaler Jahreslohn, welcher vom Koordinationsabzug betroffen ist |
Rundung | "Momentan noch leer" |
Tage-Art | "Momentan noch leer" |
KTG
Fallen Mitarbeitende infolge Krankheit bei der Arbeit längere Zeit aus, haben sie für eine gewisse Zeit grundsätzlich weiterhin Anspruch auf ihren Lohn. Diese Lohnfortzahlungspflicht geht zu Lasten des Arbeitgebers. Die Taggelder aus der Unfall- und Krankentaggeldversicherung sind bei der AHV/ALV und der Unfallversicherung prämienfrei. Unter diesem Reiter werden alle Abzüge der KTG-Versicherung gem. Angaben des Versicherers gepflegt.
FAK
Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen die Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen geführten Geburts- und Adoptionszulagen. Unter diesem Reiter werden die Angaben der FAK gepflegt.
FAK Lohnarten
Bei Arbeitnehmern, welchen Kinderzulagen zustehen, wird die Lohnart "Kinderzulage" hinzugefügt. Unter dem Reiter "Betriebsparameter" navigiert man zum Bereich "FAK". Entsprechend müssen dann die FAK-Lohnarten eingepflegt werden. Weitere Angaben im Bereich FAK und Kinderzulagen sind hier zu finden.
FAK-Versicherung
Erfassung des FAK Versicherung pro Kanton
Kanton | Auswahl des Kantons |
---|---|
Versicherer | Auswahl des Versicherers |
Beitragsatz / Beitragssatz Arbeitnehmer | |
Zulagen | Aufahme der zulässigen Zulagen |
QST
Unter diesem Reiter werden die Angaben der kantonalen Ämter gepflegt.
QST-Verbuchung | Auswahl der Art der Ausgabe der QST |
---|---|
Einstellung pro Kanton | Erfassung pro Kanton, Betries-Nr (SSL), Buchungskries und Betriebsentschädigung |
Übersteuern für Arbeitsort |
Spezialabzüge
Unter diesem Reiter werden die Spezialabzüge gepflegt
Name | |
---|---|
Gruppe | |
Berechnungsgrundlage | |
erzeugte Buchungen | |
Lohnart Lohn | |
Lohnart Beitrag AN | |
Lohnart Rückstellungen AG | |
Berechnungsart | |
Hat min. Lohn / Hat max. Lohn | |
Min. Lohn / Max. Lohn | |
% AN / % AG | |
Fixbetrag AN / Fixbetrag AG | |
Formel AN / Formel AG |
Diverse
Unter diesem Reiter werden das Fibu-Durchlaufkonto, Lohnabrechnung-Fusstext und die Berechnung des 13. Monatslohn gepflegt
Fibu-Durchlaufkonto | Auswahl des Buchhaltungskonto |
---|---|
Lohnabrechnung-Fusstext | Erfassung des Textes, welche am Fussende der Lohnabrechnung angedruckt wird |
Berechnung 13. Monatslon | Festlegung der Berchnungsart, sowie Faktor und Divisor des 13. Monatslohnes |
Lohnausweis
Unter diesem Reiter werden die betriebsweiten Lohnaausweis Grundeinstellungen vorgenommen.
Zeit
Unter diesem Reiter werden die Zeiteinstellungen zur Ausgleichsruhezeit, Nachtarbeit und Konfiguration Zeitabrechnung/Lohnabrechnung eingestellt
Ausgleichsruhezeit-Gutschrift
Gutschrift % | Zeitgutschrift in % |
---|---|
von / bis | Zeitraum im dem Ausgleichsruhezeit gutgeschrieben wird |
Gutschrift nur bei folgenden Zeittypen | Möglichkeit zur Einschränkung, bei welchen Zeittypen die Ausgleichsruhezeit gewährt wird. |
Ausgleichsruhezeit-Bezug
Ohne Saldokontrolle bei Typ ARZ | |
---|---|
Automatischer Bezug | Aktiviert automatischer Bezug der ARZ |
wenn Arbeitszeitmanko mind. | Bezug von wenn die Differenz mind. xx zwischen Soll- und Arbeitszeit beträgt |
Maximaler Bezug | max. Bezug von xx beim automatischen ARZ-Bezug |
nur wen Arbeitszeit | automatischer Bezug von ARZ nur wenn an diesem Tag auch gearbeitet wurde |
Nachtarbeitszeit
Für den Anspruch gilt eine Nachtarbeitszeit zwischen 22 und 6 Uhr. In dieser Zeit muss ein Arbeitnehmer an 30 Nächten im Kalenderjahr für mindestens drei Stunden arbeiten. Beim Eintrag der Nachtarbeitszeit eingetragen in der Spalte "Von" und "bis"
Konfigration Zeitabrechnung/Lohnabrechnung
Erfassen der Lohnarten, welche mit den Zeiten ergänzt werden.