Kinderzulagen
Definition und Verwendung
Kinderzulagen (bzw. Familienzulagen) sind einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen vorgesehene Geburts- und Adoptionszulage. Angestellte beantragen Familienzulagen über ihren Arbeitgeber. Dieser leitet das ausgefüllte Anmeldeformular der Familienausgleichskasse weiter, welche die Anmeldung prüft und ihren Entscheid wiederum dem Arbeitgeber mitteilt.
Kinderzulagen in der Lobu9
Im nachfolgenden Artikel werden die Kinderzulagen in der Lobu näher beschrieben
Betriebsparameter
Unter dem Reiter Stammdaten navigiert man zum Bereich Parameter. Im Anschluss werden dann die verschiedenen Betriebsparameter aufgeklappt, wie etwa AHV/ALV, UVG oder auch FAK. In der Untergruppe FAK werden die FAK-Lohnarten zugewiesen. Dabei werden die in den Lohnarten bereits erfassten Lohn-Codes angewählt.
Auf der Lohnabrechnung
Damit die Kinderzulagen auf der Lohnabrechnung ersichtlich sind, muss in der Mitarbeiterverwaltung unter dem Register Lohn eine weitere Lohnart hinzugefügt werden. Anschliessend kann der Code mit der Lohnart Kinderzulage ausgewählt und der entsprechende Betrag eingepflegt werden. Je nach Kanton variieren die Zulagen.
Fehlermeldungen / Support
Im weiterführenden Artikel werden gängige Fehlermeldungen kurz erläutert.
FAK-Zulage ist keiner Lohnart zugeordnet
Tritt diese Meldung auf, so müssen im Betriebsparameter die Lohnarten gemäss dem obigen Artikel Betriebsparameter eingepflegt werden.