Lobu 9: Monatliche Lohnmeldungen

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Definition

Die monatliche Lohnmeldung im Bereich der Quellensteuer befindet sich im Reiter Lohn. Hier werden die quellensteuerpflichtigen Löhne dem jeweiligen kantonalen Quellensteueramt gemeldet. Rechnet der Arbeitgeber den Lohn des Arbeitnehmers im vereinfachten Abrechnungsverfahren ab, muss dem Arbeitnehmer zusätzlich zu den Beiträgen an die Sozialversicherungen noch ein Anteil Quellensteuer von 5% vom Lohn abgezogen und der Ausgleichskasse überwiesen werden. Das Total der Abzüge vom Lohn des Arbeitnehmers macht somit 11,4% (6,4% für AHV/IV/EO/ALV + 5% für die Quellensteuer) des Lohns aus.