Lobu 9: Betriebsparameter

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Verwendung

Die Betriebsparameter enthalten diverse berechnungsrelevante Angaben. Wird die Lohnabrechnung berechnet, so wird automatisch für das Lohn Bis-Datum der entsprechende Betriebsparameter zugeordnet. Sämtliche Limiten und Prämiensätze werden anschliessend ab diesem Betriebsparameter ermittelt.

Für jedes Jahr sollten sie neue Betriebsparameter anlegen, damit auch rückwirkend die Berechnungen nachvollziehbar bleiben. Ihm Rahmen der Jahresendarbeiten sollten die Daten für das kommende Jahr kontrolliert und gesetzliche Änderungen sowie Änderungen an Versicherungsdaten vorgenommen werden.

Unterjährig sollten nur im Ausnahmefall neue Betriebsparameter angelegt werden müssen.

Wird eine Lohnabrechnung verbucht, so wird der zugeordnete Betriebsparameter gesperrt. Das Entsperren eines gesperrten Betriebsparameters ist zwar möglich, sollte aber nur bei Korrekturen angewandt werden.

Arbeitgeber-Beiträge

In sämtlichen Bereichen können die Arbeitgeber-Beiträge oder -Beitragssätze hinterlegt werden. Das Erfassen dieser Werte ist nur dienlich, wenn die Arbeitgeber-Beiträge anschliessend in die Finanzbuchhaltung übertragen und dort rückgestellt werden.

Verwaltung

Die Betriebsparameter können über das Hauptmenü Stammdaten in der Gruppe Berechnung unter dem Menüpunkt Parameter aufgerufen und verwaltet werden.

AHV/ALV

Unter diesem Reiter werden alle relevanten Angaben zu AHV/ALV gepflegt.

Der AHV-Code wird validiert mit den Angaben Eintrittsalter, Austrittsalter.

AHV-Einstellungen

AHV-Versicherer Der aktuelle AHV-Versicherer. Dieser wird auf den Jahresendauswertungen verwendet.
AHV-Beitragsplicht Alter Altersjahr, indem der Eintritt per 1.Januar erfolgt.
Aktuell erfolgt der Eintritt im 18. Altersjahr (nach dem vollendeten 17. Altersjahr).
AHV-Alter Männer Alter, mit welchem die Männer als Rentner gelten.
Aktuell erfolgt die Pensionierung im ersten Monat nach dem 65. Geburtstag.
AHV-Alter Frauen Alter, mit welchem die Frauen als Rentnerinnen gelten.
Aktuell erfolgt die Pensionierung im ersten Monat nach dem 64. Geburtstag.
Rentner-Freibetrag / Jahr Nicht AHV-pflichtiger Lohn für Rentner. Der Betrag wird monatlich gewährt und es erfolgt ein Jahresausgleich.
Rentner-Freibetrag / Monat Nicht AHV-pflichtiger Lohn für Rentner. Der Betrag wird monatlich gewährt und es erfolgt ein Jahresausgleich.
Arbeitnehmer AHV-Betrag % Prozentsatz für die Ermittlung des AHV-Beitrags.

ALV-Einstellungen

ALV Höchstlohn / Jahr Höchstlohn für die Ermittlung der ALV
ALVZ Höchstlohn / Jahr Höchstlohn für die Ermittlung der ALVZ
Arbeitnehmerbeitrag ALV Beitrag % Prozentsatz für die Ermittlung des ALV-Beitrags.
Arbeitnehmerbeitrag ALVZ Beitrag % Prozentsatz für die Ermittlung des ALVZ-Beitrags.

UVG

Unter diesem Reiter werden alle relevanten Angaben zu UVG gepflegt.

UVG-Höchstlohn pro Jahr maximal versicherter Lohn im UVG
UVG-Hauptversicherer Auwahl des UVG Versicherer
UVG-Versicherung Tabelle mit den UVG-Sätzen gem. Versicherer
Personengruppe Tabelle mit den jeweiligen Mitarbeiter-Personengruppe
NBUV-Mann Prozentsatz Nichtberufsunfallversicherung für Männer
NBUV-Frau Prozentsatz Nichtberufsunfallversicherung für Frauen
BU-Mann Prozentsatz Berufsunfallversicherung für Männer
BU-Frau Prozentsatz Berufsunfallversicherung für Frauen

UVGZ

Eine ergänzende Unfallversicherung bietet weitergehenden Schutz als das obligatorische UVG. So können Deckungen versichert werden wie zum Beispiel Spitalaufenthalte im Ausland, überschüssigen Lohn, Leistungskürzungen wegen Grobfahrlässigkeit aus dem UVG, zusätzliche Leistungen bei Invalidität oder Tod. Unter diesem Reiter werden alle Abzüge der UVGZ gem. Angaben des Versicherers gepflegt.

So sehen lassen sich die Auswahl- und Pflegemöglichkeiten in der Lobu 9 erklären

Lohn ab minimal versicherter Jahreslohn im UVGZ
Lohn bis maximal versicherter Jahreslohn im UVGZ
AN-Mann Prozentsatz für männliche Arbeitnehmer (Anteil Arbeitnehmer)
AN-Frau Prozentsatz für weibliche Arbeitnehmer (Anteil Arbeitnehmerin)
AG-Mann Prozentsatz für männliche Arbeitnehmer (Anteil Arbeitgeber)
AG-Frau Prozentsatz für weibliche Arbeitnehmer (Anteil Arbeitgeber)

BVG

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Ausdruck BVG für die berufliche Vorsorge, sprich die Pensionskasse, beziehungsweise die zweite Säule des Sozialsystems der Schweiz genutzt. Die Abkürzung BVG steht für «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge». Die Rente der 2. Säule wird aufgrund der Beiträge, die der Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber während des Erwerbslebens einbezahlt haben, und gemäss dem Reglement der Pensionskasse, die das Geld verwaltet, berechnet. Gewöhnlich erhält der Mitarbeiter beim Erreichen des Pensionsalters den Betrag, den er angespart hat, in Form einer monatlichen Altersrente. Es besteht auch die Möglichkeit, sich auch einen Viertel der Summe der 2. Säule als (einmaligen) Kapitalbezug auszahlen zu lassen und den Rest als monatliche Rente zu beziehen. Die einzelnen Pensionskassen haben auch die Möglichkeit, einen höheren Kapitalbezug oder den Bezug des gesamten Kapitals anstelle einer Rente vorzusehen. Unter diesem Reiter werden alle Abzüge der BVGZ-Versicherer gepflegt.

In der Lobu 9 sind die Begrifflichkeiten im Betriebsparameter wie folgt zu erklären:

BVG

BVG-Eintrisschwelle / Jahr Minimalbetrag, welcher zur BVG-Abgabe verpflichtet
BVG-Hauptversicherer Versicherung des BVGs

BVG-Gruppen

Gruppe "Momentan leer"

Beiträge

Koordinationsabzug Der Koordinationsabzug ist entscheidend für die Höhe der Pensionskassenbeiträge und der Renten bei Tod, Invalidität und im Alter.
Min. Lohn Minimaler Jahreslohn, bis Koordinationsabzug eintritt
Max. Lohn Maximaler Jahreslohn, welcher vom Koordinationsabzug betroffen ist
Rundung "Momentan noch leer"
Tage-Art "Momentan noch leer"

KTG

Fallen Mitarbeitende infolge Krankheit bei der Arbeit längere Zeit aus, haben sie für eine gewisse Zeit grundsätzlich weiterhin Anspruch auf ihren Lohn. Diese Lohnfortzahlungspflicht geht zu Lasten des Arbeitgebers. Die Taggelder aus der Unfall- und Krankentaggeldversicherung sind bei der AHV/ALV und der Unfallversicherung prämienfrei. Unter diesem Reiter werden alle Abzüge der KTG-Versicherung gem. Angaben des Versicherers gepflegt.

In der Lobu 9 sind die Begrifflichkeiten wie folgt zu verstehen:

KTG-Versicherung Name der KTG-Versicherung
KTG-Code Der Code, welcher den Mitarbeitern zugewiesen wird. Je nach Code ist der Prozentsatz auch anders
Lohn ab Minimaler Jahreslohn, welcher zu KTG-Abgabe verpflichtet
Lohn bis Maximaler Jahreslohn, bzw. Höchstbetrag, welcher durch die KTG-Versicherung gedeckt ist.
AN-Mann Prozentsatz, welcher den männlichen Mitarbeitern abgezogen wird
AN-Frau Prozentsatz, welcher den weiblichen Mitarbeiterinnen abgezogen wird
AG-Mann Prozentsatz, welcher den männlichen Mitarbeitern abgezogen wird (Anteil Arbeitsgeber)
AG-Frau Prozentsatz, welcher den weiblichen Mitarbeiterinnen abgezogen wird (Anteil Arbeitsgeber)

FAK

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen die Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen geführten Geburts- und Adoptionszulagen. Unter diesem Reiter werden die Angaben der FAK gepflegt.

FAK Lohnarten

Bei Arbeitnehmern, welchen Kinderzulagen zustehen, wird die Lohnart "Kinderzulage" hinzugefügt. Unter dem Reiter "Betriebsparameter" navigiert man zum Bereich "FAK". Entsprechend müssen dann die FAK-Lohnarten eingepflegt werden. Weitere Angaben im Bereich FAK und Kinderzulagen sind hier zu finden.

FAK-Versicherung

Erfassung des FAK Versicherung pro Kanton

Kanton Auswahl des Kantons
Versicherer Auswahl des Versicherers
Beitragsatz / Beitragssatz Arbeitnehmer
Zulagen Aufahme der zulässigen Zulagen

QST

Unter diesem Reiter werden die Angaben der kantonalen Ämter gepflegt.

QST-Verbuchung Auswahl der Art der Ausgabe der QST
Einstellung pro Kanton Erfassung pro Kanton, Betries-Nr (SSL), Buchungskries und Betriebsentschädigung
Übersteuern für Arbeitsort

Spezialabzüge

Unter diesem Reiter werden die Spezialabzüge gepflegt

Name
Gruppe
Berechnungsgrundlage
erzeugte Buchungen
Lohnart Lohn
Lohnart Beitrag AN
Lohnart Rückstellungen AG
Berechnungsart
Hat min. Lohn / Hat max. Lohn
Min. Lohn / Max. Lohn
% AN / % AG
Fixbetrag AN / Fixbetrag AG
Formel AN / Formel AG

Diverse

Unter diesem Reiter werden das Fibu-Durchlaufkonto, Lohnabrechnung-Fusstext und die Berechnung des 13. Monatslohn gepflegt

Fibu-Durchlaufkonto Auswahl des Buchhaltungskonto
Lohnabrechnung-Fusstext Erfassung des Textes, welche am Fussende der Lohnabrechnung angedruckt wird
Berechnung 13. Monatslon Festlegung der Berchnungsart, sowie Faktor und Divisor des 13. Monatslohnes

Lohnausweis

Unter diesem Reiter werden die betriebsweiten Lohnaausweis Grundeinstellungen vorgenommen.

Zeit

Unter diesem Reiter werden die Zeiteinstellungen zur Ausgleichsruhezeit, Nachtarbeit und Konfiguration Zeitabrechnung/Lohnabrechnung eingestellt

Ausgleichsruhezeit-Gutschrift

Gutschrift % Zeitgutschrift in %
von / bis Zeitraum im dem Ausgleichsruhezeit gutgeschrieben wird
Gutschrift nur bei folgenden Zeittypen Möglichkeit zur Einschränkung, bei welchen Zeittypen die Ausgleichsruhezeit gewährt wird.

Ausgleichsruhezeit-Bezug

Ohne Saldokontrolle bei Typ ARZ
Automatischer Bezug Aktiviert automatischer Bezug der ARZ
wenn Arbeitszeitmanko mind. Bezug von wenn die Differenz mind. xx zwischen Soll- und Arbeitszeit beträgt
Maximaler Bezug max. Bezug von xx beim automatischen ARZ-Bezug
nur wen Arbeitszeit automatischer Bezug von ARZ nur wenn an diesem Tag auch gearbeitet wurde

Nachtarbeitszeit

Für den Anspruch gilt eine Nachtarbeitszeit zwischen 22 und 6 Uhr. In dieser Zeit muss ein Arbeitnehmer an 30 Nächten im Kalenderjahr für mindestens drei Stunden arbeiten. Beim Eintrag der Nachtarbeitszeit eingetragen in der Spalte "Von" und "bis"

Konfigration Zeitabrechnung/Lohnabrechnung

Erfassen der Lohnarten, welche mit den Zeiten ergänzt werden.