Lobu 9: Eintritt

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Mitarbeiterdaten

Eintritte

Neueintritte werden unter dem Reiter Lohn / Mitarbeiter mit dem + erfasst. Es muss zwischen Neueintritten und Wiedereintritten unterschieden werden, weil die Höchstlohnberechnungen innerhalb eines Jahres korrekt abgewickelt werden müssen.

Wiedereintritt

Um einen Wiedereintritt zu erfassen, muss einer bestehenden Person eine neue Anstellung mit dem Datum des Wiedereintritts hinzugefügt werden und gegebenenfalls dass Kennzeichen Aktiv überprüft/erneut gesetzt werden. Anschliessend müssen die bereits hinterlegten Daten kontrolliert und gegebenenfalls angepasst werden.

Neueintritt

Bei einem Neueintritt ist es empfohlen, die Daten ab einer bestehenden Person zu kopieren. Dazu sollte eine Person mit ähnlicher Einstellung verwendet werden (ebenfalls im Monatslohn/Stundenlohn, gleiche Abteilung, ...). Zusätzlich müssen einige Grundinformationen zur Person erfasst werden.

Untermonatiger Eintritt

Von einem untermonatigen Eintritt spricht man, wenn ein Mitarbeiter nicht am ersten Tag des Monats die Arbeitstätigkeit aufnimmt, sondern an einem beliebigen Tag im Verlaufe des Monats. Lohn, Ferien sowie weitere Sozialversicherungsangelegenheiten werden anteilig berechnet. Beim Register "Lohn" der Lobu 9 kann unter der Rubrik "Mitarbeiter" das genaue Eintrittsdatum des entsprechenden Mitarbeiters mutiert werden.

Wichtig zu beachten ist hier, dass das Eintrittsdatum möglichst rasch eingepflegt wird. So werden Unregelmässigkeiten in der Lobu 9 vermieden.

Mitarbeiter Stammdaten

Unter dem Reiter Mitarbeiter werden nun alle Stammdaten des neuen Mitarbeitenden erfasst. Hier werden nebst den allgemeinen Angaben auch die Pflichtigkeiten, Angaben zur Familie für allfällige Zulagen, Lohnangaben, das Bankkonto inklusive allfälligen spezifischen Auszahlungsregeln, Kostenträger, Zusatzangaben für den Lohnausweis, Abwesenheiten, Informationen zu Kontaktaufnahmen, Dokumente können hochgeladen werden und Einsätze gepflegt werden.

Quellensteuer

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Sie wird in der Schweiz vor allem für Ausländerinnen und Ausländern erhoben, die keine Aufenthaltsbewilligung C besitzen. Der Arbeitgeber zieht monatlich den geschuldeten Steuerbetrag vom Lohn ab. Erhält der Mitarbeiter eine Leistungen von einer Versicherung oder Pensionskasse, so wird der Betrag von den Leistungen abgezogen. Der abgezogene Betrag wird der kantonalen Steuerverwaltung überwiesen. Er umfasst die Einkommenssteuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde. Wenn Sie an der Quelle besteuert werden, müssen Sie keine Steuererklärung ausfüllen. Die Quellentarife sind kantonal unterschiedlich. Mehr erfährt man bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung.

Eigenschaften

Jahr Eingabe des Datum für die Abfrage / Berechnung
Kanton / Tarif Auswahl des Kantons und Tarifes
Kirchensteuer mit / ohne Auswahl ob Tarif mit oder ohne Kirchensteuer
Lohn Quellensteuerpflichtiger Lohn

Mögliche Fehlermeldungen in der Lobu 9

Es besteht die Möglichkeit, dass Fehlermeldungen im Bereich der Quellensteuer entstehen können. Vor allem in diesem Bereich ist es wichtig, dass für den betroffenen Mitarbeiter alle quellensteuer-relevanten Angaben aufgeführt werden, so etwa die Nationalität, Aufenthaltsstatus oder Partnerangaben. Eine Anzahl Fehlermeldungen wird in den nächsten Absätzen näher geschildert:

Fehlermeldung "Monatsmeldung"

Diese Meldung kann bei der monatlichen Lohnmeldung auftreten. Hierbei handelt es sich um einen Validierungsfehler. Dies tritt auf, wenn Qst-relevante Angaben fehlen und die Monatsmeldung somit nicht durchgeführt werden kann. Ein Beispiel ist angehängt.

Fehlermeldung "Monatsmeldung"

Bankkonto

Lohn

Sobald die Daten des Mitarbeitenden komplett eingepflegt wurden, ist alles bereit für eine erste Lohnabrechnung