Lobu 9: Austritt: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei einem untermonatigen Austritt endet das Arbeitsverhältnis eines kündenden Mitarbeiters nicht auf den letzten Tag des jeweiligen Monates, sondern an einem beliebigen Tag im Verlauf des Monats. | Bei einem untermonatigen Austritt endet das Arbeitsverhältnis eines kündenden Mitarbeiters nicht auf den letzten Tag des jeweiligen Monates, sondern an einem beliebigen Tag im Verlauf des Monats. | ||
Wichtige Punkte wie Lohnzahlung, Ferienansprüche oder Sozialversicherungsbeiträge werden anteilsmässig noch mit der letzten Gehaltszahlung vergütet. Der letzte Arbeitstag, bzw. der Austritt eines Mitarbeiters wird in der Lobu 9 unter dem Bereich "Lohn" in der Rubrik "Mitarbeiter" eingetragen. Damit anschliessend eine Lohnkürzung erfolgen kann, muss unter "Lohnabrechnung" "Lohn" in der Lohnperiode das korrekte "bis" Datum eingetragen sein. Anschliessend rechts unter Gehalt wird auf "mit Beschäftigungsgrad" gewechselt. Dadurch wird der Betrag unter den Lohnkomponenten angepasst. | Wichtige Punkte wie Lohnzahlung, Ferienansprüche oder Sozialversicherungsbeiträge werden anteilsmässig noch mit der letzten Gehaltszahlung vergütet. Der letzte Arbeitstag, bzw. der Austritt eines Mitarbeiters wird in der Lobu 9 unter dem Bereich "Lohn" in der Rubrik "Mitarbeiter" eingetragen. Damit anschliessend eine Lohnkürzung erfolgen kann, muss unter "Lohnabrechnung" "Lohn" in der Lohnperiode das korrekte "bis" Datum eingetragen sein. Anschliessend rechts unter Gehalt wird auf "mit Beschäftigungsgrad" gewechselt. Dadurch wird der Betrag unter den Lohnkomponenten angepasst. | ||
Das Austrittsdatum sollte möglichst rasch nach Bekanntgabe in der Lobu 9 eingepflegt werden. Dies ist wichtig, damit die anteilsmässigen Auszahlungen und Restposten korrekt vom System erfasst werden. | |||
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Version vom 16. April 2026, 08:34 Uhr
Austritt
Untermonatiger Austritt
Bei einem untermonatigen Austritt endet das Arbeitsverhältnis eines kündenden Mitarbeiters nicht auf den letzten Tag des jeweiligen Monates, sondern an einem beliebigen Tag im Verlauf des Monats. Wichtige Punkte wie Lohnzahlung, Ferienansprüche oder Sozialversicherungsbeiträge werden anteilsmässig noch mit der letzten Gehaltszahlung vergütet. Der letzte Arbeitstag, bzw. der Austritt eines Mitarbeiters wird in der Lobu 9 unter dem Bereich "Lohn" in der Rubrik "Mitarbeiter" eingetragen. Damit anschliessend eine Lohnkürzung erfolgen kann, muss unter "Lohnabrechnung" "Lohn" in der Lohnperiode das korrekte "bis" Datum eingetragen sein. Anschliessend rechts unter Gehalt wird auf "mit Beschäftigungsgrad" gewechselt. Dadurch wird der Betrag unter den Lohnkomponenten angepasst.
Das Austrittsdatum sollte möglichst rasch nach Bekanntgabe in der Lobu 9 eingepflegt werden. Dies ist wichtig, damit die anteilsmässigen Auszahlungen und Restposten korrekt vom System erfasst werden.

Minusstunden
Minusstunden entstehen, wenn ein Arbeitnehmender weniger lang arbeitet, als dies in seinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Minusstunden können auf Veranlassung des Arbeitnehmenden entstehen, indem er – meist aus persönlichen Gründen – in einer Phase weniger arbeitet, als vereinbart, ohne dafür Ferien zu beziehen. Sie können aber auch auf Veranlassung des Arbeitgebers entstehen, wenn dieser seinen Mitarbeitenden infolge zu wenig Arbeit nach Hause schickt und sie daher weniger als vertraglich vereinbart arbeiten. Bei einem Austritt sind sämtliche Minusstunden aufzuarbeiten, sofern die Minusstunden nicht durch den Arbeitgeber verschuldet sind. Kann der Arbeitnehmer die Minusstunden nicht aufarbeiten (die Gründe dazu können verschieden sein), so ist ein anteilsmässiger Lohnabzug vorzunehmen. Sind die Minusstunden wiederum durch den Arbeitgeber verschuldet, darf dieser keine Lohnabzüge vornehmen. Siehe dazu auch Art. 324 OR
Leistet ein Mitarbeiter nicht die vorhergesehene Arbeitszeit und kann diese auch nicht aufarbeiten, so kann in der Lobu 9 beim Reiter "Stammdaten" unter der Rubrik "Lohnarten" ein Abzug unter dem Code "Lohnabzug" gewährt werden. Die Überstunden, resp. die generellen Arbeitszeiten können in der Lobu 9 unter dem Bereich "Zeit" in der Rubrik "Zeitabrechnung" eingesehen werden.
Überstunden
Der Arbeitsvertrag enthält in der Regel die Sollstunden, die Arbeitnehmende pro Woche zu leisten haben. Wird auf Anordnung des Arbeitgebers oder aus Notwendigkeit mehr gearbeitet als diese Sollstunden, handelt es sich um Überstunden, sofern nicht die im Schweizer Arbeitsgesetz festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden überschritten wird. Um eine Mehrbelastung für Arbeitnehmende zu verhindern, sollten Überstunden die Ausnahme bleiben. Die Abgeltung von ordnungsgemäss geleisteten Überstunden richtet sich entweder nach den Regelungen im Schweizer Obligationenrecht (Art. 321 c) oder nach den schriftlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden. Grundsätzlich werden Überstunden mit einem Zuschlag von 25% ausbezahlt. Im Arbeitsvertrag können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmende auf die Kompensation von Überstunden durch Freizeit in mindestens gleicher Dauer einigen (Art. 321 c Abs. 2 OR) oder auf eine Auszahlung ohne Zuschlag. Beide Parteien müssen mit dieser Regelung einverstanden sein.
Verbucht werden die ausbezahlten Überstunden in der Lobu 9 unter den "Stammdaten" im Bereich "Lohnarten". Dabei wird der Code "Ueberzeit" benutzt. Die Überstunden, resp. die generellen Arbeitszeiten können in der Lobu 9 unter dem Bereich "Zeit" in der Rubrik "Zeitabrechnung" eingesehen werden. Überstunden sind nicht mit Überzeit zu verwechseln. Überzeit ist die Zeit, welche man über die Höchstarbeitszeit leistet. Das heisst, wenn auch die Überstunden übertroffen werden. Für Überzeitarbeit wird ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent ausgerichtet. Es kann jedoch vertraglich vereinbart werden, dass die Überzeit durch Freizeit anstatt mit einem Lohnzuschlag ausgeglichen wird; die Kompensation erfolgt in diesem Fall durch Freizeit von gleicher Dauer.
Ferienauszahlung
Ferien sind grundsätzlich zu beziehen und dürfen nicht ausbezahlt werden. Eine Ausnahme besteht am Ende des Arbeitsverhältnisses, sofern ein Bezug aus dringenden betrieblichen Gründen nicht mehr möglich ist oder sofern der Ferienanspruch die verbleibende Zeit bis zur Beendigung überschreitet.
Die Ferienansprüche sind in der Lobu 9 im Reiter "Zeit" unter der Rubrik "Zeitabrechnung" einzusehen. Kann ein Mitarbeiter vor seinem Austritt nicht alle Ferientage beziehen, so können die entsprechenden Rest-Tage bei "Lohnarten" unter dem Code "Ferienvergütung" ausbezahlt werden.