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Fallen Mitarbeitende infolge Krankheit bei der Arbeit längere Zeit aus, haben sie für eine gewisse Zeit grundsätzlich weiterhin Anspruch auf ihren Lohn. Diese Lohnfortzahlungspflicht geht zu Lasten des Arbeitgebers. Die Taggelder aus der Unfall- und Krankentaggeldversicherung sind bei der AHV/ALV und der Unfallversicherung prämienfrei. | Fallen Mitarbeitende infolge Krankheit bei der Arbeit längere Zeit aus, haben sie für eine gewisse Zeit grundsätzlich weiterhin Anspruch auf ihren Lohn. Diese Lohnfortzahlungspflicht geht zu Lasten des Arbeitgebers. Die Taggelder aus der Unfall- und Krankentaggeldversicherung sind bei der AHV/ALV und der Unfallversicherung prämienfrei. | ||
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Version vom 1. Juli 2024, 08:26 Uhr
A
K
Krankentaggeld (KTG)
Fallen Mitarbeitende infolge Krankheit bei der Arbeit längere Zeit aus, haben sie für eine gewisse Zeit grundsätzlich weiterhin Anspruch auf ihren Lohn. Diese Lohnfortzahlungspflicht geht zu Lasten des Arbeitgebers. Die Taggelder aus der Unfall- und Krankentaggeldversicherung sind bei der AHV/ALV und der Unfallversicherung prämienfrei. Unter diesem Reiter werden alle Abzüge der KTG-Versicherung gem. Angaben des Versicherers gepflegt.