Lobu 9: Digitale Lohnmeldung: Unterschied zwischen den Versionen
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Arbeitgeber müssen die Beschäftigung von Personen, die quellensteuerpflichtig sind, der zuständigen Steuerbehörde innert acht Tagen ab Stellenantritt auf dem dafür vorgesehenen Formular melden. Sieht der Kanton die elektronische Übermittlung der Quellensteuerabrechnung vor, so kann der Arbeitgeber diese Meldung mittels monatlicher Abrechnung vornehmen. | |||
Für ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz ist die Meldung bei der Steuerbehörde des Kantons vorzunehmen, in dem der Arbeitnehmer Wohnsitz oder Aufenthalt hat. Für Arbeitnehmende, die im Ausland Wohnsitz oder Aufenthalt haben, ist derjenige Kanton zuständig, in dem der Arbeitnehmer erwerbstätig ist. | |||
=== Lohnstrukturerhebung === | === Lohnstrukturerhebung === |
Version vom 18. Juni 2024, 15:43 Uhr
Mit der digitalen Lohnmeldung können Daten über den swissdec-Distributor an Ausgleichskassen, Versicherer, Kantonale Steuerämter und an das Bundesamt für Statistik übermittelt werden. Sie ersetzt die Papiermeldungen.
Datenempfänger
Nicht alle Ausgleichskassen und Versicherer sind der swissdec angeschlossen und unterstützen das einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM). Die verfügbaren Empfänger sind auf folgender Liste publiziert: Liste der Endempfänger.
Unterstützte Meldungen
Mutationsmeldungen
Die Mutationsmeldung hat die Verwendung, allfällige Lohnmutationen dem zuständigen Amt zu melden. In der Lobu 9 findet man das entsprechende Register unter "Lohnmeldung" bei "Mutationsmeldungen" und anschliessend "Mutationsmeldungen erstellen"
Bis | Datum eingeben |
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Provisorisch / AHV / FAK / BVG | Zutreffendes anwählen |
Jahresabrechnungen
AHV/ALV- und FAK-Jahresabrechnungen sind wichtige Dokumente, die Arbeitgeber jedes Jahr für ihre Mitarbeiter erstellen müssen. In diesen Abrechnungen werden alle Lohnzahlungen und Beiträge für die verschiedenen Sozialversicherungen aufgelistet. Die Jahresabrechnungen sind für Arbeitgeber wichtig, da sie für die korrekte Abführung der Beiträge und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verantwortlich sind. In der Lobu 9 ist die Jahresabrechnung unter "Jahresende" und dann "Jahresabrechnung"
Monatliche Meldungen
Die Arbeitgeber haben die Löhne innert 30 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode abzurechnen. Die Lohnbescheinigung muss somit spätestens am 30. Januar bei der Ausgleichskasse eingehen. Später eingereichte Lohnbescheinigungen können Verzugszinsen auslösen.
Quellensteuer-Meldung
Arbeitgeber müssen die Beschäftigung von Personen, die quellensteuerpflichtig sind, der zuständigen Steuerbehörde innert acht Tagen ab Stellenantritt auf dem dafür vorgesehenen Formular melden. Sieht der Kanton die elektronische Übermittlung der Quellensteuerabrechnung vor, so kann der Arbeitgeber diese Meldung mittels monatlicher Abrechnung vornehmen.
Für ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz ist die Meldung bei der Steuerbehörde des Kantons vorzunehmen, in dem der Arbeitnehmer Wohnsitz oder Aufenthalt hat. Für Arbeitnehmende, die im Ausland Wohnsitz oder Aufenthalt haben, ist derjenige Kanton zuständig, in dem der Arbeitnehmer erwerbstätig ist.
Lohnstrukturerhebung
BVG-Vorabgleich
Mit dem Vorabgleich im Bereich BVG können die Jahreslöhne anfangs Jahr an die Pensionskassen übermittelt werden. Bisher unterstützen nur wenige Pensionskasse das Verfahren.
Vorbereiten einer Meldung
Die Meldung kann unter Lohnmeldung >> BVG-Vorabgleich erstellt werden.
Die Meldung wird für eine bestimmtes Jahr aufbereitet. Provisorische Meldungen können nur als Test-Meldung an die Pensionskasse geschickt werden. Die Daten werden gemäss den zugeordneten BVG-Codes und hinterlegtem BVG-Jahreslohn aufbereitet. Nachdem die Daten geladen wurden, kann die Meldung erstellt werden.
Anschliessend muss die erstellte Meldung über den Lohnmeldeprozess mit dem Endempfänger synchronisiert werden.