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| = Definition und Verwendung =
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| Kinderzulagen (bzw. Familienzulagen) sind einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen vorgesehene Geburts- und Adoptionszulage.
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| Angestellte beantragen Familienzulagen über ihren Arbeitgeber. Dieser leitet das ausgefüllte Anmeldeformular der Familienausgleichskasse weiter, welche die Anmeldung prüft und ihren Entscheid wiederum dem Arbeitgeber mitteilt.
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| = Kinderzulagen in der Lobu9 =
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| Im nachfolgenden Artikel werden die Kinderzulagen in der Lobu näher beschrieben
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| === Betriebsparameter ===
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| Unter dem Reiter ''Stammdaten'' navigiert man zum Bereich ''Parameter''. Im Anschluss werden dann die verschiedenen Betriebsparameter aufgeklappt, wie etwa AHV/ALV, UVG oder auch FAK.
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| In der Untergruppe ''FAK'' werden die ''FAK-Lohnarten'' zugewiesen. Dabei werden die in den Lohnarten bereits erfassten Lohn-Codes angewählt.
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