|
|
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) |
Zeile 1: |
Zeile 1: |
| == MwSt-Auswertung ==
| | #REDIRECT [[FibuWin_7_MwSt]] |
| Wählen Sie zuerst den Auswertungstyp (Mwst-Code oder Konto):
| |
| | |
| * MwSt-Code: Es wird das Total zu jedem MwSt-Code berechnet. Im Detail werden alle Buchungen zu dem gewählten MwSt-Code angezeigt. Für die Ausgabe des MwSt.-Formulars sind die Einstellungen in der Codeliste massgebend. Das offizielle Formular kann direkt bedruckt werden. Wählen sie dazu F8 > "Nur Zahlen drucken". Wir empfehlen zuerst einen Probedruck auf normales Papier zu machen. Wenn der Ausdruck nicht mit den Feldern des offiziellen Formulars übereinstimmt, können im unteren Fensterteil Positions-Korrekturen gemacht werden.
| |
| * Konto: Pro Konto werden die Buchungen mit Betrag und MwSt-Betrag aufgelistet. Der Ausdruck kann auch Zusammengefasst werden. Pro Konto wird dann das Total für jeden MwSt-Code ausgewiesen. In der Konto-Auswahl können mehrere Konten eingegeben werden:
| |
| ** Bsp. 1: 1200-1210 alle Konten von 1200 bis 1210 werden ausgewertet
| |
| ** Bsp. 2: 1210;1300 nur die beiden Konten werden aufgerufen
| |
| | |
| == MwSt-Formular ==
| |
| Führen Sie zuerst eine Auswertung der MwSt-Codes durch, um das Formular anzuzeigen.
| |
| | |
| Nach dem Ändern der Datumseinschränkungen müssen die Zahlen mit F6 neu berechnet werden.
| |
| | |
| Die Formulareinstellungen für die MwSt-Codes finden Sie unter Stammdaten > MwSt-Codeliste > Code markieren + F6
| |
| | |
| | |
| [[Datei:MwSt_F6.png]] Erstellt die Auswertung zum ausgewählten Datumsbereich | |
| | |
| [[Datei:MwSt_F10.png]] Daten elektronisch über eine Transferdatei übermitteln (eCH-0217: eMWST). Eine Anmeldung bei der eidgenössischen Steuerverwaltung ist für die online Einreichung erforderlich. [https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/dienstleistungen/formulare-online/anmeldung-bei-der-mwst.html ESTV-Link]
| |
| | |
| [[Datei:MwSt_Save.png]] Auswertungen können gespeichert werden, um diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder abzurufen
| |