Lobu 9: Quellensteuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Arbeitgeber zieht monatlich den geschuldeten Steuerbetrag vom Lohn ab. | Der Arbeitgeber zieht monatlich den geschuldeten Steuerbetrag vom Lohn ab. Erhält der Mitarbeiter eine Leistungen von einer Versicherung oder Pensionskasse, so wird der Betrag von den Leistungen abgezogen. Der abgezogene Betrag wird der kantonalen Steuerverwaltung überwiesen. Er umfasst die Einkommenssteuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde. Wenn Sie an der Quelle besteuert werden, müssen Sie keine Steuererklärung ausfüllen. Die Quellentarife sind kantonal unterschiedlich. Mehr erfährt man bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung. | ||
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Es besteht die Möglichkeit, dass Fehlermeldungen im Bereich der Quellensteuer entstehen können. Vor allem in diesem Bereich ist es wichtig, dass für den betroffenen Mitarbeiter alle quellensteuer-relevanten Angaben aufgeführt werden, so etwa die Nationalität, Aufenthaltsstatus oder Partnerangaben. Eine Anzahl Fehlermeldungen wird in den nächsten Absätzen näher geschildert: | |||
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Diese Meldung kann bei der monatlichen Lohnmeldung auftreten. Hierbei handelt es sich um einen Validierungsfehler. Dies tritt auf, wenn Qst-relevante Angaben fehlen und die Monatsmeldung somit nicht durchgeführt werden kann. Ein Beispiel ist angehängt. | |||
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Aktuelle Version vom 6. August 2024, 10:36 Uhr
Definition
Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Sie wird in der Schweiz vor allem für Ausländerinnen und Ausländern erhoben, die keine Aufenthaltsbewilligung C besitzen. Der Arbeitgeber zieht monatlich den geschuldeten Steuerbetrag vom Lohn ab. Erhält der Mitarbeiter eine Leistungen von einer Versicherung oder Pensionskasse, so wird der Betrag von den Leistungen abgezogen. Der abgezogene Betrag wird der kantonalen Steuerverwaltung überwiesen. Er umfasst die Einkommenssteuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde. Wenn Sie an der Quelle besteuert werden, müssen Sie keine Steuererklärung ausfüllen. Die Quellentarife sind kantonal unterschiedlich. Mehr erfährt man bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung.
Verwendung und Einstellung in der Lobu 9
Die Quellensteuer-Tabellen dienen zur Berechnung des Quellensteuerabzuges beim Lohn von QST-pflichtigen Mitarbeiter. Die QST-Tabellen müssen jährlich aktualisiert werden.
Verwaltung
Die Qst-Tabellen kann über das Hauptmenü Stammdaten in der Gruppe Referenzverwaltung unter dem Menüpunkt QST-Tabellen aufgerufen und verwaltet werden.
Die Tabellen können über die orange/gelbe Register aktualisiert werden. Zuerst sind die aktuellen Tabellen über "Datei herunterladen" über das Internet zu beziehen, anschliessend über "Heruntergeladen Datei einlesen" die Tabellen eingelesen.
Eigenschaften
Jahr | Eingabe des Datum für die Abfrage / Berechnung |
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Kanton / Tarif | Auswahl des Kantons und Tarifes |
Kirchensteuer mit / ohne | Auswahl ob Tarif mit oder ohne Kirchensteuer |
Lohn | Quellensteuerpflichtiger Lohn |
Mögliche Fehlermeldungen in der Lobu 9
Es besteht die Möglichkeit, dass Fehlermeldungen im Bereich der Quellensteuer entstehen können. Vor allem in diesem Bereich ist es wichtig, dass für den betroffenen Mitarbeiter alle quellensteuer-relevanten Angaben aufgeführt werden, so etwa die Nationalität, Aufenthaltsstatus oder Partnerangaben. Eine Anzahl Fehlermeldungen wird in den nächsten Absätzen näher geschildert:
Fehlermeldung "Monatsmeldung"
Diese Meldung kann bei der monatlichen Lohnmeldung auftreten. Hierbei handelt es sich um einen Validierungsfehler. Dies tritt auf, wenn Qst-relevante Angaben fehlen und die Monatsmeldung somit nicht durchgeführt werden kann. Ein Beispiel ist angehängt.