Kinderzulagen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Juni 2024, 09:18 Uhr
Definition und Verwendung
Kinderzulagen (bzw. Familienzulagen) sind einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen vorgesehene Geburts- und Adoptionszulage. Angestellte beantragen Familienzulagen über ihren Arbeitgeber. Dieser leitet das ausgefüllte Anmeldeformular der Familienausgleichskasse weiter, welche die Anmeldung prüft und ihren Entscheid wiederum dem Arbeitgeber mitteilt.